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Einvernehmliche Scheidung in Österreich – 2022

Ehen werden selbstverständlich im Himmel geschlossen und keiner der beiden Ehepartner wird zu diesem Zeitpunkt an Scheidung denken. Doch die Anzahl der Scheidungen in Österreich, hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Da es sich bei einer Scheidung um einen sehr emotionales und auch einschneidendes Erlebnis handelt, sollte diese auch wohl überlegt sein. Im besten Fall sind sich die Ehepartner über alle Streitfragen einigen und es kann eine einvernehmliche Scheidung vollzogen werden.

Der wohl größte Vorteil dieser Art der Scheidung ist, dass sie Zeit und erhebliche Kosten spart. Zudem müssen die Eheleute auch keine peinlichen Fragen beantworten, warum es mit der Ehe nicht funktioniert hat.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Die einvernehmliche Scheidung in Österreich
  • 2 Gerichtstermin ist in Österreich notwendig
  • 3 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • 4 Keine hohen Prozesskosten
  • 5 Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich

Die einvernehmliche Scheidung in Österreich

Vor der Scheidung auch an die Folgen für Kinder denken
Vor der Scheidung auch an die Folgen für Kinder denken

Damit die Ehe einvernehmlich geschieden werden kann, ist eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung notwendig. Diese Vereinbarung muss selbstverständlich unterzeichnet werden und sobald Kinder oder ein gemeinsames Vermögen im Spiel ist, müssen die weiteren Vorgehensweisen ebenfalls darin festgehalten werden.

Sehr wichtig bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es, dass der Kindesunterhalt und auch die Obsorge schriftlich festgehalten werden. In der Scheidungsvereinbarung wird auch das Besuchsrecht festgelegt und dieses ist auch einzuhalten.

Tipp: Um jederzeit aktuelle Informationen zum Thema Einvernehmliche Scheidung in Österreich im August 2022 zu erhalten, ist es sinnvoll, sich neben den Details zu hier auch in Fachzeitschriften, anderen Blogs und Webseiten sowie Nachrichtenquellen zu informieren, um am Laufenden zu bleiben!

Gerichtstermin ist in Österreich notwendig

Bei einer Scheidung müssen beide vor Gericht erscheinen, die Scheidung einreichen. Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, wird diese sicherlich innerhalb kürzester Zeit vollzogen sein.

Das Erscheinen beider Ehepartner ist für die einvernehmliche Scheidung unumgänglich und sie wird natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Es kann also gesagt werden, dass eine einvernehmliche Scheidung in Österreich in etwa ein bis zwei Wochen erledigt sein kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Damit eine einvernehmliche Scheidung überhaupt in Frage kommt, muss die eheliche Gemeinschaft seit mehr als einem halben Jahr aufgehoben sein und zudem die Verhältnisse unheilbar zerstört bzw. zerrüttet sein. Vom Gericht wird dieser Umstand jedoch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht überprüft. Es reicht, wenn beide Ehepartner diese Umstände mündlich beim Scheidungstermin dem Scheidungsrichter bestätigen. Selbstverständlich wird auch noch gefragt, ob beide Ehegatten mit einer einvernehmlichen Scheidung einverstanden sind.

Keine hohen Prozesskosten

Ehegatten stelle sich vermehrt die Frage, „Wie“ sie sich scheiden lassen sollen? Die Zeiten, in denen sich aufgrund strittiger Fragen ein Rosenkrieg und natürlich auch immense Anwalts- und Prozesskosten angehäuft haben, scheinen endgültig der Vergangenheit anzugehören.

Für diese Vermutung sprechen auch die Zahlen der einvernehmlichen Scheidungen in Österreich. Eines sollte den geschiedenen Eheleuten jedoch bereits im Vorfeld bekannt und klar sein – sobald Kinder im Spiel sind endet mit der einvernehmlichen Scheidung NICHT die Elternschaft.

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich

Eines sei ebenfalls vorweg zu sagen, eine einvernehmliche Scheidung ist natürlich nicht kostenlos. Zwar sind die anfallenden Gebühren im Vergleich zu anderen Scheidungsarten relativ gering, doch auch dieses Thema sollte angesprochen werden.

Für die einvernehmliche Scheidung in Österreich fallen für beide Ehepartner zusammen folgende Kosten an:

  • Scheidungsvergleich: Euro 279,00
  • Scheidungsantrag: Euro 279,00

Zusätzlich können Kosten für Gerichtsgebühren bzw. für die Eigentumsübertragungen bei einer einvernehmlichen Scheidung anfallen. Die Eigentumsübertragung wird mit einem Betrag von Euro 418,00 festgelegt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist in Österreich in der Regel kein Rechtsanwalt notwendig. Wird jedoch die Hilfe und Beratung eines Rechtsanwaltes herangezogen, so entstehen dafür noch weitere Kosten und Gebühren. Die jeweilige Höhe kann dabei nicht festgelegt werden, denn diese hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

Fazit: Auf Ehepartner kommen nicht immer rosige Zeiten zu und in einigen Fällen ist es leider auch nötig, die Eheschließung zu annullieren. Hierfür ist die einvernehmliche Scheidung sicherlich der einfachste und auch kostengünstigste Weg. Es müssen in Österreich jedoch einige Kriterien erfüllt werden, damit eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann. Sobald Kinder während der Ehe entstanden sind, müssen die Ehepartner auch einen Beratungskurs in Anspruch nehmen. Hier wird von Experten darauf eingegangen, welche enormen Auswirkungen eine Scheidung eventuell auf die gemeinsamen Kinder haben kann. Die Teilnahme an diesem Kurs ist seit einigen Jahren in Österreich Pflicht.

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Stockfoto-ID: 287523859 Copyright: Phongphan, Bigstockphoto.comBeste Aktien 2022 in Österreich – Dividenden Aktien & Empfehlungen

Über David Reisner

Ich, David Reisner,wohnhaft im wunderschönen Graz, betreibe das Projekt Finanz ABC h mit einem Überblick über Finanzthemen in Österreich. Mit den Vergleichen rund um Kredit, Geldanlage, Versicherungen und Tarife sowie Tests zu Finanzprodukten ist es mein Ziel, meinen LeserInnen beim Sparen & der Auswahl von passenden Angeboten zu helfen und die besten Produkte für individuelle Bedürfnisse bereitstellen zu können.

Als Autor für mehrere Finanzseiten und Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich betreue ich neben Finanz ABC weitere Projekte aus dem Bereich Finanzen.

Privat gelten meine Interessen dem Tanz, Sport, Musik und dem Besuch von Veranstaltungen sowie aktuellen Neuigkeiten aus Wirtschaft, Technik und Unterhaltung sowie regionalen Berichten.

Kommentare

  1. Nicole Dreher meint

    12. April 2016 um 10:29

    Ich habe mich 2015 von meinem damaligen Mann einvernehmlich scheiden lassen. Wir wurden zuvor von einem gemeinsamen Anwalt sehr gut beraten. Er erklärte uns, auf was wir alles achten müssten und welche Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt werden müssen.

    Im Trennungsjahr konnten mein Ex-Mann und ich alle offenen Fragen klären, wir haben den Hausrat aufgeteilt, uns über das Auto und das gemeinsame Haus geeinigt. Der Scheidungstermin selbst lief dann wirklich sehr unkompliziert und zügig ab.
    Mein Ex-Mann und ich haben uns bei der einvernehmlichen Scheidung definitiv viel Geld gespart und wir konnten relativ ruhig und gelassen zu unserem Scheidungstermin erscheinen.

    Antworten

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