Schüler wie auch Studenten lieben ihn: Den Ferialjob. Er bietet jedem Schüler und jungen Auszubildenden sowie Studierenden einen einfachen Weg das zur Verfügung stehende Geld aufzustocken und das monatliche Einkommen etwas zu verbessern.
Außerdem bietet die Arbeit auf Zeit gerade für Schüler einen ersten Einblick in die Berufswelt. Hier können erste Erfahrungen gesammelt werden, wie sich das Leben außerhalb der Schulbank gestaltet. Ein Ferialjob ist mehr als nur geld- und erfahrungsbringender Zeitvertreib. Man schließt ein Arbeitsverhältnis ab und damit übernimmt man auch Verantwortungen, Pflichte und erhält im Gegenzug Geld und Rechte.
Inhaltsverzeichnis
Einstiegsalter für den Ferialjob

Die Jugend fragt sich viel zu früh, wann sie endlich selbst ihr Geld verdienen dürfen. Österreich hat daher gesetzlich entschieden, dass ein jeder mit Vollendung seines 15. Lebensjahres dazu berechtigt ist, Arbeiten zu gehen und einer Beschäftigung während der Ferienzeit nachzukommen.
Diese Regelung ist gleichzeitig mit dem Abschluss der neunten und somit letzten offiziellen Schulstufe verbunden. Nach Abschluss der neunten Klasse hat ein jeder Jugendliche das Recht für sich selbst zu entscheiden ob er weiter im Schulsystem bleiben möchte, oder sich für die Arbeitswelt entscheidet.
Tipp: Um jederzeit aktuelle Informationen zum Thema Ferialjob finden in Österreich im Februar 2025 zu erhalten ist es sinnvoll, sich neben den Details zu hier auch in Fachzeitschriften, anderen Blogs und Webseiten sowie Nachrichtenquellen zu informieren, um am Laufenden zu bleiben!
Wer sich für den weiteren Bildungsgang entscheidet und seine Matura anstreben möchte, dem werden aber nicht die Türen zur Berufswelt verschlossen. Viel mehr darf er an dieser Welt auch teilnehmen und in seiner freien Schulzeit erste Berufserfahrungen durch einen Ferialjob gewinnen.
Wer noch nicht sein 16. Lebensjahr begonnen hat, dem verbietet das Gesetz einer bezahlten wie unbezahlten Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen.
Hier greift das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz.
Eine Grauzone existiert allerdings: Hat der Jugendliche die neunte Klasse erfolgreich abgeschlossen, aber noch nicht sein 15. Lebensjahr vollendet, so ist er dennoch berechtigt sich um einen Ferialjob wie eine Ausbildungsstätte zu bemühen. Der Schulabschluss fällt hier mehr ins Gewicht als das Geburtsdatum.
Welche Möglichkeiten für den Ferialjob gibt es?
Die österreichische Gesetzgebung definiert drei unterschiedliche Bereiche, die einem interessierten Jugendlichen die Möglichkeit geben, Erfahrungen und Eindrücke in der Berufswelt zu sammeln. es wird unterschieden nach (1) dem Volontariat, (2) dem Freizeitarbeiter und (3) dem Ferialpraktika.
Wer sich für das Volontariat entscheidet, der macht dies meistens, weil er ein genuines Interesse an einem Beruf hat. Er möchte das Berufsfeld und die dort auszuübenden Tätigkeiten näher kennenlernen und sich mit dem Berufsalltag vertraut machen.
Volontariate werden vermehrt in sozialen Bereichen und Berufen angeboten. In der Regel bestehen keine gesetzlich festgeschriebenen Arbeitszeiten, wie – pflichten, denn die Arbeit findet rein auf freiwilligen Basis statt. Wer als Volontär arbeitet, dem ist die intrinsische Motivation meistens Antrieb genug und Bedaf keiner eigenen gesetzlichen Regelung. Ein Volontär ist aber gesetzlich dazu verpflichtet unfallversichert zu werden; vom Arbeitgeber. Denn eine gewisse Sicherheit, bzw. Absicherung während der Arbeitszeit muss schon sein. Die Tätigkeiten als Volontär werden nicht vergütet.
Ferialjob mit Arbeitsvertrag
Ferialangestellte und -arbeiter erhalten bei Eintritt und Abschluss eines Ferialjobs einen Arbeitsvertrag. Man wird zum vollwertigen Mitglieder der Berufswelt. In der Regel sind die Verträge befristet, orientieren sich aber in ihren Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Ferialjobber an den für die Branche und Beruf existierenden Kollektivvertrag. Ferialarbeiter werden für ihre Leistungen und Arbeit bezahlt.
Ferialjob als geringfügige Beschäftigung
Ebenso ist ein kompletter Versicherungsschutz geboten. Dieser umfasst Kranken-, Arbeitslosen-, Pension- und Unfallversicherung. Der volle Versicherungsschutz greift allerdings nur, wenn die Geringfügigkeitsgrenze, die für 2016 bei 415,72 Euro pro Monat liegt, nicht überschritten wird. Verdient man unter dieser Grenze, so greift das gleiche Recht für den Ferialjobber, wie es für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte gilt: Die Unfall- und Krankenversicherung wird vom Arbeitnehmer übernommen.
Ein Ferialpraktika ist die am häufigsten gewählte Form des Ferialjobs. Vor allem bei Schülern und Studierenden. Sie bieten die Möglichkeit in jenen Berufsfeldern erste Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, in denen der Jugendliche ein genuines Interesse hat. Gerade für Studenten sind die Ferialpraktika besonders interessant, denn sie stehen in enger Verbindung mit dem gewählten Studienfach und -gebiet. Hier wird Praxis gelebt, was in den Semestern sonst theoretisch studiert wird. Anwendungsbezogenes Lernen, das versprechen Ferialpraktika. Die Vergütung wird in der Regel individuell vereinbart und richtet sich einerseits nach den Erfahrungen und Kompetenzen des Ferialpraktikanten wie andererseits nach dem jeweiligen Berufsfeld.
Rechtliche wissenswerte Grundlagen
Die zentrale gesetzliche Regelung in Österreich für Ferialjobber beschränkt sich auf das Einstiegsalter. Ansonsten greifen die Gesetze und Richtlinien, die auch für jeden anderen Arbeiter in Österreich gelten. Die Rechte wie Pflichten sind demnach denen eines jeden anderen Arbeiters gleich. Doch wenn man sich das erste Mal aus der Schulbank in die Welt der Arbeit und Berufe wagt, so ist man mit seinen Rechten vielleicht noch nicht ganz so vertraut. Damit aber die ersten Erfahrungen auch positive werden, folgen hier eine wichtige Ratschläge:
Arbeitsvertrag
Egal für welche Art von Ferialjob du dich entscheiden solltest, ein Vertrag ist immer eine hilfreiche Absicherung. Denn so können später keine Missverständnisse zu unangenehmen Auseinandersetzungen führen. Wird ein Vertrag aufgesetzt, so sollte dieser in der Regel folgende Informationen enthalten: Tätigkeitsfelder, Beginn und Ende des Ferialjobs, Arbeitszeit, Höhe und Art der Vergütung.
Arbeitszeit und die geliebte Pause
Hier greift ebenfalls die österreichische Gesetzgebung. Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten sowie deren Arbeitstag die Dauer von neun Stunden nicht überschreiten darf. Bei einem Arbeitstag von 9 Stunden, steht eine jeden eine Pause von 30 Minuten zu, sie greift allerdings schon nach einem Arbeitstag von 4,5 Stunden. Ist man älter als 18 Jahre, so ist die erste Pause gesetzlich nach einem Maximum von sechs Stunden zu nehmen.
Festhalten der Arbeitsstunden
Wer auf Stundenbasis arbeitet, der sollte für sich, seinen Chef und die Buchhaltung seine geleisteten Stunden schriftlich festhalten. So behält ein jeder den Überblick. Auf einem Stundenzettel wird in der Regel Beginn, Ende sowie die genommene Pausenzeit festgelegt.
Zudem wird der Stundenzettel meistens als Grundlage für die Lohnauszahlung herangezogen.
Bezahlt wird übrigens nach den Sätzen für den jeweils spezifischen Beruf, der im Kollektivvertrag festgehalten ist. Damit stellt die österreichische Rechtsprechung sicher, dass Ferialjobber nicht zu günstigen Arbeitskräften werden, die zum einen ausgebeutet und zum anderen den Lohnwettbewerb auf dem freien Markt verzerren.
Es ist übrigens immer hilfreich, wenn bei Auszahlung die Abrechnung überprüft wird. Fehler können einem jeden unterlaufen. Daher gilt es eine jede Abrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Fällt eine Unstimmigkeit auf, so gilt es unmittelbar mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten.
Besser wissen als verzichten: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeldzuschuss?
In den wenigsten Fällen profitieren Ferialjobber von einem Recht auf Zuschusszahlungen. Doch bevor man sich den ein oder anderen Euro aufgrund von Unwissenheit entgehen lässt, ist es besser beim Arbeitgeber nachzufragen. Oft wird das Thema vor Arbeitsbeginn jedoch angesprochen.
Versicherung? Und wenn ja, welche?
Möchte man einen Ferialjob ausüben, so obliegt es in deiner Verantwortung dich noch vor Jobantritt bei der Gebietskrankenkasse zu melden. Diese Meldebestätigung muss beim Arbeitgeber eingereicht werden. Damit versichert man sich gegen Arbeitsunfälle und anfallende Kosten sind im Falle des Falles gedeckt.
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