Update 2022: Geringfügige Beschäftigung – die aktuellen Grenzen
Geringfügige Beschäftigungen spielen in Österreich inzwischen eine essentielle Rolle. Wenn das Geld im Hauptberuf nicht mehr zum leben ausreicht, bedeutet dies für viele Menschen, dass sie einer Nebentätigkeit nachgehen müssen. In der Praxis ist es daher wichtig, dass genau bekannt ist, wann ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig eingestuft wird.
Grundsätzlich anzumerken ist, dass sich die Grenzen in den vergangenen Jahren deutlich geändert haben.
Das bedeutet konkret, dass die Summe, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung pro Monat verdient werden kann, jedes Jahr leicht angestiegen ist. Somit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer solchen geringfügigen Beschäftigung nachgehen inzwischen deutlich höhere Einkommensoptionen, als es noch vor ein paar Jahren der Fall gewesen ist.
Tipp: Um jederzeit aktuelle Informationen zum Thema Geringfügige Beschäftigung & Geringfügigkeitsgrenze in Österreich im November 2024 zu erhalten ist es sinnvoll, sich neben den Details zu hier auch in Fachzeitschriften, anderen Blogs und Webseiten sowie Nachrichtenquellen zu informieren, um am Laufenden zu bleiben!
Veränderliche Werte 2022 im Überblick
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 485,85 Euro
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): 728,78 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.670,00 Euro (täglich 189,00 Euro)
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.340,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.615,00 Euro
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung im Jahr 2018?
Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, muss in jedem Fall die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse entsprechend der vom Gesetzgeber definierten Grenzen beachten. Das bedeutet konkret, dass genau definiert ist, wie hoch die Summe sein darf, die jeden Monat verdient wird.
Zum 1. Jänner 2018 wurde diese Summe erneut angehoben, so dass jetzt im Monat eine Summe in Höhe von 438,05 Euro verdient werden kann, ohne dass Sozialbeiträge und andere Abgaben gezahlt werden müssen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde diese Summe leicht erhöht, denn 2017 lag sie noch bei 425,70 Euro je Monat.
Wie hat sich die Grenze der geringfügigen Beschäftigung in Österreich in den vergangenen Jahren entwickelt?
Die Grenze ist in den vergangenen Jahren leicht angehoben worden. Anbei eine Auflistung der entsprechenden Jahre und der jeweiligen Grenze:
- 2015: 405,98 Euro im Monat
- 2016: 415,72 Euro im Monat
- 2017: 425,70 Euro im Monat
- 2018: 438,95 Euro im Monat
- 2022: 485,85 Euro im Monat
Unter dem Strich betrachtet sieht es zunächst so aus, als ob die Grenze nur leicht angehoben wurde. Wer sich jedoch die Anhebung auf das gesamte Jahr hochrechnet, der wird zwischen 2018 und 2017 eine Differenz in Höhe von 13,25 Euro x 12 Monate = 159 Euro feststellen.
Was gilt es 2018 über die geringfügige Beschäftigung zu wissen?
Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass eine geringfügige Beschäftigung mit den gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu verbinden ist, wie es bei einem vollwertigen Beruf der Fall ist. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben.
Es besteht ein Recht auf Urlaub sowie eine Pflegefreistellung. Die komplette Abwicklung des Arbeitnehmers, bzw. der Arbeitnehmerin soll genau so ablaufen, wie es auch bei allen anderen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Fall ist. Auch das Recht auf Sozialleistungen wie z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ist entsprechend vorhanden. In den meisten Betrieben gibt es Kollektivverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Die Angestellten haben eine Unfallversicherung und sind durch den Arbeitgeber auch entsprechend beim Krankenversicherungsträger anzumelden. Eine freiwillige Krankenversicherung sowie eine freiwillige Pensionsversicherung kann ebenfalls wahrgenommen werden.
Welche geringfügigen Beschäftigungen sind in Österreich sehr beliebt?
Wer in Österreich einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, wird feststellen, dass es viele Berufe gibt, in denen entsprechende Jobs angeboten werden. Vor allem im Sektor der Gastronomie werden entsprechende geringfügige Beschäftigungen auch im Jahr 2018 angeboten.
Wer sich über das Internet informiert wird feststellen, dass auch Studenten häufig entsprechenden Jobs nachgehen.
Nicht nur in der Gastronomie, sondern z.B. auch im Garten- und Landschaftsbau, bei Zeitungen und Verlagen, oder aber auch bei Promotionjobs werden solche Beschäftigung gerne wahrgenommen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, zu schauen, welche Berufe angeboten werden und wie sich die Beschäftigungen 2018 entwickeln können.
Die geringfügige Beschäftigung bietet eine Möglichkeit für wenige Stunden einer Arbeit nachzugehen und ein Minimum an eigenem Lohn zu verdienen. Dies eignet sich vor allem für Personen, die hauptsächlich einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Viele Studenten und Schüler nutzen diese Art der Beschäftigung, um sich ein wenig ihr Taschengeld aufzubessern und eigenes Geld zu verdienen. Mütter, die während ihrer Karenz oder Babypause den Kontakt zur Arbeitswelt aufrecht erhalten wollen, sind oft nur geringfügig beschäftigt, damit genügend Zeit für die Betreuung des Babys bleibt.
Wenn ein Vollzeit-Job nicht zu bewältigen ist, sei es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, die privater Natur sein können, dann eignet sich diese Form, um einen Fuß im Berufsleben zu behalten.
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Die klassischen Geringfügigkeitsjobs sind im Einzelhandel oder in Call-Centern zu finden, wo bei ungefähr 10 Wochenstunden das Limit an Einkommen erreicht wird, das erlaubt ist. Es gibt „geringfügige Jobs“ aber mittlerweile in allen Bereichen des Berufslebens.
Das Bruttoentgelt entspricht dem Nettoentgelt, weil der Dienstnehmer oder die Dienstnehmerin weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer zahlen müssen.
Die Definition, die das Arbeitsmarktservice Österreich gebraucht, lautet folgendermaßen:
- „Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn sie für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde und der monatliche Entgeltanspruch € 415,72.- brutto (Wert 2016) nicht übersteigt.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt auch vor, wenn sie kürzer als ein Kalendermonat dauert und der Entgeltanspruch pro Arbeitstag im Durchschnitt € 31,92.- brutto(Wert 2016) nicht übersteigt, insgesamt jedoch höchstens € 415,72.- brutto (Wert 2016) beträgt.“
Die Geringfügigkeitsgrenze 2016 in Österreich
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt für das Jahr 2016 bei € 415,72 pro Monat und bei € 31,92 pro Arbeitstag. Ab nächstem Jahr, dem Jahr 2017, wird die Grenze pro Tag fallen und ausschließlich die Monatsgrenze gelten.
Die sogenannte Tagesgrenze kommt dann zur Anwendung, wenn eine Betätigung für eine kürzere Zeit als ein Monat durchgeführt wird. Wird ein geringfügiges Arbeitsverhältnis für einen Monat oder auf unbefristete Zeit eingegangen, gilt die monatliche Grenze.
Wird weniger als ein Monat gearbeitet, darf der monatliche Höchstbeitrag die monatliche Höchstgrenze nicht überschreiten.
Die geringfügige Beschäftigung aus arbeitsrechtlicher Perspektive betrachtet
Die Dienstnehmer unterliegen in arbeitsrechtlicher Sicht genau denselben Bestimmungen wie alle Arbeitsnehmer. Es besteht ein Anspruch auf 5 – 6 Wochen Urlaub im Jahr, auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und auf Pflegefreistellung, wenn die Bedingungen der Pflegefreistellung erfüllt sind.
Ebenso sind geringfügig Beschäftigte berechtigt, eine Abfertigung zu erhalten. Die betriebliche Mitarbeitervorsorge, die unter Abfertigung Neu bekannt ist, gilt auch für geringfügig Beschäftigte und beträgt 1,53% des Beitragssatzes.
Je nach Kollektivvertrag werden die beiden Sonderzahlungen, Weihnachtsrenumeration und Urlaubsgeld, ausgezahlt. Diese werden bei der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze allerdings nicht dazu gerechnet.
Das Ausmaß der Arbeitszeit ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu vereinbaren. Am besten ist dies in schriftlicher Form zu erledigen, so dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel ausstellt, auf dem alle Einzelheiten und Regelungen bezüglich des Arbeitsverhältnisses geklärt sind und somit auch als Beweis fungieren können .
Wenn der vereinbarte Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, ist das Entgelt dementsprechend zu gewähren.
Die geringfügige Beschäftigung und die Sozialversicherung
Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind auf jeden Fall unfallversichert. Es hat sofort eine Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zu erfolgen. Es wird empfohlen, sich freiwillig um die Kranken- und Pensionsversicherung zu kümmern, denn es besteht die Möglichkeit einer Selbstversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse. Im Jahr 2016 beträgt die freiwillige Versicherung geringfügig Beschäftigter € 58,68.- im Monat.
Wird die Geringfügigkeitsgrenze von € 415,72.- innerhalb des Monats überschritten, gelangt der Dienstnehmer oder die Dienstnehmerin sofort in die Pflichtversicherung. Das bedeutet, die Person ist sowohl kranken- als auch pensionsversichert und es besteht Anspruch auf Leistungen der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Wird die geringfügige Beschäftigung neben einem Vollzeitjob ausgeführt, ist die Person voll leistungspflichtig in Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.Werden zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeführt, kann es zu einem bösen Erwachen kommen und eine Nachzahlung der Sozialversicherung gefordert werden.
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von € 415,72.- besteht keine Gefahr einer Nachzahlung. Man muss mit keiner Steuernachzahlung rechnen, wenn die betreffende Person gleichzeitig mit ihrem gesamten Einkommen unter der jährlichen Steuergrenze von € 12 000.- liegt.
Wird jedoch eine Nachzahlung fällig, kann man sich bei der Arbeitnehmerveranlagung einen Teil wieder zurückholen. Meist kommt es zu einer Negativsteuer, die das Finanzamt auszahlt. Diese Negativsteuer wird aus einem bestimmten Prozentsatz der Sozialversicherungsbeträge berechnet, die sich zum Beispiel bei Anspruch auf eine Pendlerpauschale sogar noch erhöht. Es zahlt sich meistens aus, die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zu machen.
Die geringfügige Beschäftigung und der Dienstgeber
Der Dienstgeber ist verpflichtet 1,3% der allgemeinen Beitragsgrundlage als Unfallversicherung zu zahlen.
Es besteht eine Pflicht zur Dienstgeber-Abgabe, wenn der Dienstgeber über mehr als einen geringfügigen Beschäftigten verfügt oder die monatliche Lohnsumme ohne Einrechnen der Sonderzahlungen aller geringfügig Beschäftigter das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Dies gilt als Pauschalbetrag zur Kranken- und Pensionsversicherung und beträgt 16,4% der Beitragsgrundlage.
Zusammen mit der Unfallversicherung ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,7%.
Als Beitragsgrundlage wird die Summe der monatlichen Entgelte inklusive der Sonderzahlungen der geringfügigen Beschäftigten herangezogen, die zu Jahresende ihre Fälligkeit erreicht und bis zum 15.Jänner des Folgejahres eingezahlt werden kann.
Die geringfügige Beschäftigung in Zusammenhang mit dem AMS
Das Arbeitsmarktservice, kurz AMS genannt, erlaubt die geringfügige Beschäftigung, wenn sichergestellt ist, dass eine Arbeitsaufnahme im Rahmen von 20 Wochenstunden neben der ohnehin schon bestehenden geringfügigen Beschäftigung möglich ist.Die geringfügige Beschäftigung ist dem AMS umgehend zu melden.
Außerdem gilt es zu beachten, dass eine geringfügige und pflichtversicherte Beschäftigung beim selben Dienstgeber, die aus einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze resultiert, einen Verlust des Anspruches auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bedeutet. Die Person ist nun pflichtversichert und wird nicht mehr als arbeitslos anerkannt. Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeführt, wird der Verdienst addiert und falls die Summe über dem Grenzwert liegt, wird die Person pensionsversicherungspflichtig, was ebenso dazu führt, keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu haben.
Mag. Maria-Magd. Hajek meint
Bitte und wie ist das mit einer geringfügigen Beschäftigung neben einer Pension? Diese Pension ist zwar gering, übersteigt aber doch die €12.000,- Grenze. Genügt hier die jährliche Arbeitnehmerveranlagung?
fabcR57 meint
Auch wenn nur eine geringf. Tätigkeit ausgeübt wird, kommt es zu einer verpflichtenden AN-Veranlagung, die bis spätestens September des nächsten Jahres abgegeben werden muss. Bei einer Nettopension von 12.000,-€ kann schon eine kleine Steuer herauskommen. Muss man jeden Fall einzeln prüfen.
Außerdem verrechnet die GKK 15 % SV von der Geringf. Summe.
gabi meint
Ich beziehe Notstandshilfe 960 im Monat. Hab gestern 19.09.2016 als freier Mitarbeiter geringfügig bei einer Reinigungsfirma begonnen. Darf ich 415 zur Notstandshilfe dazuverdienen ? Wie viele Stunden darf ich von 19.09. bis 30.09 arbeiten wenn ich 9.70 in der Stunde bekomme. Darf ich die Stunden auch in einer Woche abarbeiten oder Wöchentlich bestimmte Stundenanzahl? Kenn mich überhaupt nicht aus. Bitte um Aufklärung
fabcR57 meint
Guten Tag! Laut https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Notstandshilfe.html können Sie 415 dazuverdienen; für Details erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Arbeiterkammer.
FEISTMANTL W. meint
Guten Tag!
Ich bin seit 01.05.2016 in Korridorpension und beziehe dafür knapp 1600 Euro netto. Arbeite auch noch geringfügig mtl. um 415, Euro. Der Zuverdienst zur Pension muss mit ca. 30% nachversteuert werden, wurde mir am FA gesagt. Nun die Frage: Ist ein SV Beitrag an die GKK auch noch fällig? In der Antwort auf die Frage von Mag. Maria-Magd. Hajek ist da ein Satz von 15% angeführt! Verstehe ich da etwas falsch? Das FA und die GKK gaben die Auskunft das keine weiteren SV Beiträge mehr fällig werden.
Besten Dank im Voraus für eine erklärende Antwort,
F.W.
Dilan_kocak_@hotmail.com meint
Guten Abend,
Ich beziehe momentan Arbeitslosengeld und bin geringfügig beschäftigt, momentan würde ich diese Beschäftigung auflösen.
Ende dieses Monats würde ich mein Urlaubsgeld (fünf Wochen Urlaub nicht verwendet) bzw Weihnachtsgeld bekommen. Das überschreitet die 415€ wegen dem zusätzlichen Geld. Meine Frage also: würde mir das AMS mein Geld für diesen Monat streichen, wenn ich ca 750€(brutto) erhalte?
Bedanke mich im voraus 🙂