Update: Lohnsteuer 2018 in Österreich
Die Lohnsteuer ist auch 2017 bzw. 2018 ein interessantes Thema in Österreich. Das bedeutet konkret, dass sich viele Menschen Gedanken darüber machen, wie viel Lohnsteuer sie zahlen müssen und ob sie zum Beispiel Lohnsteuer nachzahlen müssen. In der Praxis greifen die Lohnsteuerwerte, die im Jahr 2016 festgelegt wurden. Seit 2016 gelten insgesamt 6 verschiedene Tarifstufen, die entsprechend greifen. Fakt ist, dass ab einem Einkommen von 11.000 Euro im Jahr in Österreich ein Steuersatz zu zahlen ist.
Tipp: Um jederzeit aktuelle Informationen zum Thema Lohnsteuertabelle in Österreich & Lohnsteuerklassen im Dezember 2024 zu erhalten ist es sinnvoll, sich neben den Details zu hier auch in Fachzeitschriften, anderen Blogs und Webseiten sowie Nachrichtenquellen zu informieren, um am Laufenden zu bleiben!
Inhaltsverzeichnis
UPDATE 2022 – Lohnsteuertabelle & Lohnsteuerklassen
- bis 12.600 € => 0 Prozent
- ab 11.000 € bis 18.000 € -> 25 Prozent
- ab 18.000 € bis 31.000 € -> 35 Prozent
- ab 31.000 € bis 60.000 € -> 42 Prozent
- ab 60.000 € bis 90.000 € -> 48 Prozent
- ab 90.000 € bis 1.000.000 € -> 50 Prozent
- ab 1.000.000 € -> 55 Prozent
Wichtig: Da sich im Bereich Steuern auch im Dezember 2024 in Österreich Änderungen ergeben können ist es sinnvoll, sich über aktuelle Änderungen selbständig und laufend zu informieren.
In Österreich unterliegt die Lohnsteuer auch 2017 und 2018 einer Staffelung, bei der in der höchsten Stufe bis zu 55% Lohnsteuer zu entrichten sind. Die Inhalte der Staffelung sind auf die neue Steuerreform aus dem Jahr 2015/2016 zurück zu führen und sind noch gültig.Wie viel Einkommenssteuer habe ich 2017/2018 in Österreich zu zahlen?
Aktuell gilt, dass jemand, dessen Einkommen die Grenze von 11.000 Euro nicht überschreitet, einen Steuersatz von 0% zu zahlen hat. Erst oberhalb des Einkommens in Höhe von 11.000 Euro müssen in Österreich Steuern auf das Einkommen entrichtet werden.
Sollte das Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro liegen, so ist ab dem Jahr 2016 ein Steuersatz in Höhe von 25% zu entrichten.
Zwischen 18.000 und 31.000 Euro beläuft sich dieser auf 35%. Sofern das Brutto Einkommen nach allen Abzügen bei 31.000 bis 60.000 Euro liegt, muss ein Einkommenssteuersatz in Höhe von 42% gezahlt werden und wenn das Einkommen bei 60.000 bis 90.000 Euro im Jahr liegt, erhöht sich der Steuersatz auf 50%. Ab einem Einkommen in Höhe von 1 Millionen Euro ist mit einem Steuersatz in Höhe von 55% zu rechnen, der gleichzeitig der höchste Steuersatz in Österreich derzeit ist.
Rechenbeispiel Einkommenssteuererklärung 2017 Österreich
Herr Mustermann hat im Jahr 2017 ein Bruttoeinkommen in Höhe von 65.000 Euro erzielt. Demnach müsste er einen Steuersatz in Höhe von 48% bezahlen. Zu erwähnen ist jedoch auch, dass der Mustermann sehr viele Dienstreisen unternehmen musste und gleichzeitig einen weiten Weg zur Arbeit zurückgelegt hat.
Dies führte dazu, dass er rund 6.000 Euro an Fahrtkosten und Verpflegungskosten für Dienstreisen geltend machen konnte. Nach Abzug dieser Kosten beläuft sich sein Jahresbruttolohn auf einen Wert von 59.000 Euro. Damit wird der Lohn von Herrn Mustermann mit einem Steuersatz in Höhe von 42% besteuert.
In Österreich trat am 01. Januar 2016, wie bereits im März des Vorjahres seitens der Regierung angekündigt, eine tief greifende Reform des Steuerrechts in Kraft, welche zu einer Änderung der Lohnsteuerklassen führte.
Von nun an kennt das Einkommensteuerrecht in Österreich – wie im Nachbarland Deutschland auch – sechs verschiedene Steuerklassen, die sich hinsichtlich des Steuersatzes und des Jahreseinkommens unterscheiden.Für Details zur Lohnsteuertabelle 2017 für Österreich können Sie auch ihren Steuerberater fragen, um sich umfassend beraten zu lassen.
Das alte System – Lohnsteuertabelle 2014, 2015
Vor Inkrafttreten der Reform des Steuerrechts wurde zwischen drei Steuertarifen unterschieden, die ab einem Einkommen von 11.000 € im Jahr starteten. Wessen Jahreseinkommen geringer als 11.000 € war, wurde nicht besteuert.
Der erste Steuertarif war vor allem für Gering- und Mittelverdiener gedacht. Er sah einen Steuersatz von 36,5 % vor und galt für alle Jahreseinkommen, die zwischen 11.000 € und 25.000 € lagen. Die zweite Lohnsteuerklasse, welche für Gehälter von 25.000 € bis 60.000 € Wirkung entfaltete, ordnete einen Steuersatz von 43,2 % an. Den höchsten Steuersatz von 50 % zahlten alle, deren Einkommen 60.000 € im Jahr überstieg.
Bisherige Lohnsteuerklassen, wie sie bis zum 31. Dezember 2015 bestanden
- Einkommen bis 11.000 € – 0 %
- Einkommen von 11.000 € bis 25.000 € – 36,5 %
- Einkommen von 25.000 € bis 60.000 € – 43,2 %
- Einkommen über 60.000 € – 50 %
Die neuen Lohnsteuerklassen ab 2016
Mit der Reform sollen vor allem Angehörige der Mittelklasse entlastet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das neue System eine genauere Differenzierung der Steuersätze vor, was durch die Einführung von sechs Steuerklassen realisiert wurde.
Die bisherigen drei Steuerklassen wurden dabei in jeweils zwei neue Tarife gesplittet, was zu einer Entlastung für alle Einkommen, die weniger als 1 Mio. € im Jahr betragen, führt. Am meisten profitiert, wessen Einkommen zwischen 11.000 € und 31.000 € liegt. Für diejenigen Österreicher, deren Einkommen 11.000 € im Jahr nicht übersteigt, ergeben sich keine Änderungen. Denn so geringe Einkommen bleiben auch weiterhin von der Lohnsteuer befreit.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitnehmerveranlagung bzw Lohnsteuerausgleich für 2017 bekommen Sie auf https://www.artikles.at/steuern/lohnsteuerausgleich-arbeitnehmerveranlagung/ im Ratgeber!
Die neuen Lohnsteuerklassen starten jetzt mit einem Steuersatz von 25 %. Dieser gilt für Einkommen zwischen 11.000 € und 18.000 € im Jahr. Alle, die mehr als 18.000 € jährlich aber weniger als 31.000 € im Jahr verdienen, werden im darauffolgenden Tarif mit 35 % besteuert. Gehälter zwischen 31.000 € und 60.000 € unterliegen einer eigenen Steuerklasse, in welcher der Steuersatz 42 % beträgt.
Neuer Höchststeuersatz in Österreich
Jahreseinkommen von 60.000 € bis 90.000 € werden mit einem neu eingeführten Steuersatz von 48 % besteuert. Zwei Prozent mehr Steuern, nämlich 50 %, zahlen Gutverdiener, deren Jahreseinkommen zwischen 90.000 € und 1 Mio. € liegt. Allerdings ist das nicht der höchste Steuersatz. Dieser liegt bei satten 55 % und gilt für Spitzengehälter ab 1 Mio. € im Jahr.
Aufgrund der neuen Steuerklassen kommt es also zu nicht unerheblichen steuerlichen Mehrbelastungen für Spitzenverdiener. Bei einem Steuersatz von über 50 % lässt sich dabei durchaus von einer Art „Reichensteuer“ sprechen. Denn im Vergleich zum alten Steuersystem zahlen Millionäre 5 % mehr Steuern auf ihr jährliches Einkommen.
Lohnsteuerklassen 2016 – Lohnsteuertabelle Österreich
- Einkommen bis zu 11.000 € im Jahr – 0%
- Von 11.000 € bis 18.000 € – 25%
- Einkommen von 18.000 € bis 31.000 € – 35 % Steuern
- Einkommen von 31.000 € bis 60.000 € – 42 % Steuern
- Einkommen von 60.000 € bis 90.000 € – 48 % Steuern
- Einkommen von 90.000 € bis 1.000.000 € – 50 % Steuern
- Einkommen ab 1.000.000 € – 55 % Steuern
Quelle:
Die offiziellen Beispielrechnungen der Regierung
Um zu beweisen, dass die Änderung der Lohnsteuerklassen durch die Steuerreform zu einer wirklichen Entlastung der Mittelschicht führt, veröffentlichte die Staatsregierung die folgenden drei Fallbeispiele. Je nach Fall ergeben sich Steuerentlastungen zwischen 560 € und 2.815 € jährlich.
Beispiel 1 – Kinderloses Ehepaar, Gesamteinkommen 6.500 €
Im ersten Beispiel wird ein kinderloses Ehepaar betrachtet, von dem beide Gatten arbeiten. Der Mann arbeitet Vollzeit und erzielt dabei ein Bruttogehalt von 3,500 € monatlich. Der Bruttoverdienst der Frau beträgt 3.000 €, sodass dem Ehepaar ein monatliches Gesamteinkommen von 6.500 € zur Verfügung steht. Durch die Reform fällt das Ehepaar nun in eine neue Steuerklasse, sodass nicht mehr 50 %, sondern nur noch 42 % Steuern bezahlt werden müssen. Hieraus ergibt sich eine monatliche Ersparnis von ca. 235 €, was im Jahr 2.815 € entspricht.
Beispiel 2 – Familie mit zwei Kindern, Gesamteinkommen 4.100 €
Im zweiten Beispiel geht es um eine Familie mit zwei Kindern, die auf ein Gesamteinkommen von 4.100 € im Monat kommt. Dieses setzt sich aus dem Monatsgehalt des Vaters von 3.000 € und dem der Mutter, welches 1.100 € beträgt, zusammen. Nach dem alten Steuerrecht lag die Familie in der gleichen Lohnsteuerklasse wie das kinderlose Ehepaar. Durch die Reform wurde die Steuerlast der Familie verringert, sodass sie 132 € im Monat (bzw. 1.580 € im Jahr) spart.
Beispiel 3 – Alleinstehender Pensionist
Bei einer Pension von 1.400 € monatlich würde ein alleinstehender Pensionist ab dem 1. Jänner 2016 47 € im Monat, d. h. 560 € pro Jahr, sparen.
In Österreich gibt es die Individualbesteuerung, sodass in diesen Beispielen nur die Steuerlast zur besseren Übersicht pro Familie zusammen gerechnet wurde.
Lohnsteuer in Österreich – wie viel Lohnsteuer zahlt ein Angestellter im Einzelhandel?
In Österreich definiert sich die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer dadurch, wie hoch das Jahreseinkommen ist. Dabei wird das jeweilige Brutto Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet in der Praxis, dass das Einkommen vor allen Abzügen beachtet werden muss.
Sofern das Einkommen auf das Jahr gerechnet bei etwa 34.000 Euro liegt, ist mit einem Steuersatz in Höhe von 42% zu rechnen.
Bevor der Steuersatz in Höhe von 42% angerechnet wird, ist es jedoch erforderlich, dass die entsprechenden gesetzlich notwendigen Abzüge gemacht werden. Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel Abzüge für die Vorsorge und für andere Dinge gemacht werden können.
Grundsätzlich zählen Fahrten zur Arbeit zu den abzugsfähigen Kosten. Dabei kann z.B. je nach Entfernung und je nach Fakt, ob die Fahrt zur Arbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr oder mit dem eigenen PKW zurückgelegt werden kann, ein unterschiedlich hoher Betrag jedes Jahr geltend gemacht werden.
Zur den Vorsorgekosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, gelten zum Beispiel Kosten, die sich auf Einzahlungen in die Rentenversicherung beziehen. Ebenso können Versicherungen geltend gemacht werden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Kosten für Handwerker für einen gewissen Anteil geltend gemacht werden können. Wer sich dazu entscheidet, Bewerbungen zu schreiben, oder berufliche Telefonate von zu Hause aus zu führen, der kann ebenfalls entsprechende Kosten beim Fiskus in Österreich geltend machen.
Wie hoch ist mein Lohn nach Abzug aller Kosten und was muss versteuert werden?
Versteuer werden muss nur der Lohn, der nach dem geltend machen der entsprechenden Kosten noch übrig bleibt.
Sollte also ein Arbeitnehmer in Österreich nach Abzug aller Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können, weniger als 31.000 Euro verdienen, kommt er automatisch in eine Klasse, in der er weniger Steuern zahlen muss. Die Einkommenssteuer beläuft sich in diesem Fall auf gerade einmal 35%, also deutlich weniger, als es zuvor der Fall gewesen ist.
Einen Überblick zum Thema Lohnsteuer gibt es auch auf https://www.artikles.at/steuern/lohnsteuerausgleich-arbeitnehmerveranlagung/ zum Nachlesen.
Muss ich als Pensionist in Österreich Steuern bezahlen?
Grundsätzlich bezieht sich die Steuer nicht auf die Art des Berufes, oder des Status, den man inne hat, sondern darauf, wie hoch das Einkommen ist. Generell gilt, dass wenn das Einkommen bei weniger als 11.000 Euro im Jahr liegt, keine Steuern gezahlt werden müssen, bzw. der Steuersatz bei 0% liegt. Sollte also die Rente, die ein Pensionist in Österreich bezieht, jedes Jahr kumuliert bei weniger als 11.000 Euro liegen, so bedeutet dies automatisch, dass entsprechend keine Steuern gezahlt werden müssen.
Wenn die Rente bei mehr als 11.000 Euro im Jahr liegt, so muss für den Teil der oberhalb von 11.000 Euro liegt, eine Steuer entrichtet werden. Grundsätzlich ist es also möglich, dass bei einer jährlichen Rente in Höhe von 13.000 Euro eine Summe in Höhe von 2.000 Euro versteuert werden muss.
Die Steuern, die auf diese Summe gezahlt werden müssen, belaufen sich auf 25%. Das bedeutet, dass von 2.000 Euro eine Summe in Höhe von 500 Euro als Steuern abgeführt werden müssen. Insgesamt bleiben von einer jährlichen Rente in Höhe von 13.000 Euro also unter dem Strich betrachtet 12.500 Euro übrig, die auf die 12 Monate verteilt weden.
Antje Meyer meint
Bin seit Juni 2016 verheiratet. Wo muss ich die Steueklasse ändern? Oder geht da vom Arbeitgeber?
Christian Brabenec meint
Zu Beispiel 1:
Seit wann wird das Familieneinkommen zusammengezählt und dann der Steuersatz berechnet???
Meiner Meinung nach würde der Steuersatz bei beiden Gatten bei 42% und nicht zusammen bei 48% liegen. Nach Ihrem Beispiel würde es bei der Arbeitnehmerveranlagung zu einer Nachzahlung kommen, da der Dienstgeber je „nur 42%“ Lohnsteuer abführt. Das kann aber meiner Meinung nach nicht sein, da in Österreich nicht das Familieneinkommen versteuert wird. Ich bitte Sie höflichst um Korrektur oder um kurze Aufklärung.
Danke
Ch. Brabenec
JÜRGEN meint
Ich bekomme 1900 netto habe einen Jahresgehalt von 36000 Brutto wie viel werde ich vom Finanzamt zurück bekommen? Mfg
Petra meint
Hallo.
Wie rechnet sich dann dieses Beispiel;
Alleinerziehende mit einem Lohn von €1150,- ? werden zum Einkommen Alimente in Kindergeld dazugezählt?
Lieben Dank
Hans Wiesinger meint
Ist die Lohnsteuer für Beschäftigte und Pensionisten gleich hoch oder bezahlen Pensionisten weniger Lohnsteuer ?
Laios Alexander meint
An wen kann ich mich wenden um zu wissen in welcher Steuerklasse ich bin? Unsere lohnverrechnung in der Firma kann es nicht.
Elisabeth Ceplak-Nößler meint
Frage: Welcher Betrag wird für ein Jahreseinkommen berechnet?
Ist es der Grundbezug, oder das monatliche Bruttogehalt, oder das Nettoeinkommen?