Ein Rechtsanwalt, der guten Rechtsrat gibt, ist kostbar. Allerdings manchmal auch kostspielig. Die genauen Rechtsanwaltskosten in Österreich richten sich vorrangig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz sowie den allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte.
In der Praxis von hoher Relevanz ist aber auch die Möglichkeit, eine freie Honorarvereinbarung, etwa nach Stundensatz, zu treffen. Einen Überblick und einige Beispiele zu Rechtsanwaltskosten in Österreich finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Welche Honorarvereinbarungen sind überhaupt möglich?
Der Grundsatz der Honorarvereinbarung
In Österreich gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, d. h. ein Anwalt kann seine Leistungen (je nach Belieben) als Pauschal- oder Zeithonorar am Markt anbieten.
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Wenn keine expliziten Abreden getroffen wurden, wird der angemessene Lohn des Anwalts nach dem gesetzlich geregelten Tarif errechnet.
Häufig finden sich aber auch Honorarvereinbarungen, die an einen Erfolg geknüpft sind. Solche erfolgsabhängigen Vergütungen sind als Erfolgszuschlag ebenfalls möglich.
Um Missverständnisse und Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt unvoreingenommen über das zu zahlende Honorar sprechen. Das Ergebnis Ihres Gesprächs sollte dann schriftlich festgehalten werden.
Die folgenden Vereinbarungen sind möglich:
- Pauschalhonorar
- Zeithonorar
- Tarifabrechnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Notariatstarifgesetz oder allgemeine Honorar-Kriterien)
Das Pauschalhonorar als Vorteil für den Klienten
Das Pauschalhonorar hat für den Klienten einen Vorteil: Der Klient kennt von Anfang an die Höhe des zu zahlenden Anwalthonorars und kann sich entsprechend darauf einstellen. Wichtig ist dabei, dass der genaue Umfang der Rechtsanwaltsvergütung immer vom Einzelfall abhängig ist und deshalb je nach Umfang, Aufwand und Dauer eines Verfahrens bzw. der anwaltlichen Beratung schwankt.
Da diese Indikatoren allerdings sehr schwer voraussehbar sind, lehnen die meisten Anwälte die Vereinbarung einer Pauschalvergütung ab. Denn obwohl es Durchschnittswerte für die Dauer bestimmter Verfahren gibt, lässt sich der genaue Umfang eines Verfahrens nie voraussagen. Schließlich kennt selbst ein Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung nicht genau wissen was die Gegenseite vorhat.
Das Zeithonorar als übliche Rechtsanwalt-Bezahlung
Das Zeithonorar ist die übliche Bezahlung bei vielen Anwälten und vor allem bei Großkanzleien beliebt. Hier ergibt sich das Gesamthonorar aus der Summe aller abzurechnender Zeiteinheiten. Häufig läuft es darauf hinaus, dass der Anwalt pro Stunde (manchmal auch pro Beratertag, welcher sich aus 8 Std zusammensetzt) bezahlt wird. Die Höhe des Honorarsatzes kann allerdings unterschiedlich hoch sein und hängt davon ab, welche Leistungen der gewählte Rechtsanwalt erbringt.
Bei der Vereinbarung eines Zeithonorars hat der Rechtsanwalt eine genaue Aufzeichnung zu machen, welche Auskunft über die Art der Leistung, den konkreten Zeitaufwand und weitere wesentliche Grundlagen der Abrechnung gibt.
Die Abrechnung nach Tarif
Wie bereits gesagt gilt, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, die Abrechnung nach Tarif, welche ihre Grundlage im Rechtsanwaltstarifgesetz findet. Auch wenn von einer „tarifmäßigen Bezahlung“ oder ähnlichen Aussagen die Rede ist, kommen (je nach Fall) Rechtsanwaltstarifgesetz, die allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz zur Anwendung und bilden damit die Grundlage der Honorarabrechnung.
Anwendungsgebiet der einzelnen Gesetze
Das Rechtsanwaltstarifgesetz ist auf anwaltliche Leistungen, die als gerichtliche Vertretung auf dem Gebiet des Zivil- und öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Strafrechts ausgeführt werden, zugeschnitten. Trifft ein Gericht eine Kostenentscheidung auf diesen Rechtsgebieten, geschieht dies auch auf Grundlage dieses Gesetzes.
Anwaltliche Leistungen, die das Rechtsanwaltstarifgesetz nicht abdeckt, richten sich nach den allgemeinen Honorar-Kriterien. Wichtigster Anwendungsfall ist hier die Verteidigung in Strafsachen.
Das Notariatstarifgesetz regelt hingegen die Vergütung von Notaren. Es entspricht seiner Funktion nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und kommt deshalb immer dann zur Anwendung, wenn Notar und Klient keine andere Vergütungsabrede treffen oder auf das Gesetz verweisen. Leistungen, die im Notariatstarifgesetz aufgeführt sind, aber von einem Rechtsanwalt ausführt werden, können vom Anwalt unter denselben Voraussetzungen abgerechnet werden, die für einen Notar gelten. Häufigster Praxisfall sind die Erstellung von Verträgen sowie die Errichtung letztwilliger Verfügungen (z. B. Testament).
Fall- und Rechenbeispiele
Zur Verdeutlichung der oben dargestellten Möglichkeiten sollen im Folgenden einige konkrete Beispiele, die sich nach einer Information der österreichischen Rechtsanwälte richten, betrachtet werden.
Beispiel 1: Tarifvergütung
K und sein Rechtsanwalt R vergessen es im Zuge ihrer hitzigen Treffen völlig, eine Honorarvereinbarung zu treffen. K zieht wegen seines Rechtsstreit vor Gericht und wird dort von R vertreten. Er macht dort erfolgreich 5.500 € Schadensersatz für K geltend.
Da K und R keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen des R getroffen haben, wird nach Tarif abgerechnet. Hier geht es um eine zivilrechtliche Vertretung vor Gericht. Diese anwaltliche Leistung ist im Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt, sodass dieses zur Anwendung kommt. Das Gesetz katalogisiert die Leistungen eines Anwalts und teilt diese bestimmten Posten zu. Reguläre Klagen (wie die hier einschlägige Schadesersatzklage) bis zu einem Streitwert von 7.270 € fallen in Tarifpost 3 A des Rechtsanwaltstarifgesetzes.
Aus der Tarifpost ergibt sich, dass der Rechtsanwalt für diese Klage 193,50 € abrechnen kann. Umsatzsteuer und Nebenleistungen sind allerdings nicht in diesem Betrag inkludiert, sondern werden aufgeschlagen. Das Anwaltshonorar richtet sich außerdem nach der Höhe des Streitwerts. Beträgt dieser nur 2.500 €, kann der Rechtsanwalt R nur 129,20 € in Rechnung stellen.
Da K seine Klage gewonnen hat, wird das Gericht eine für ihn positive Kostenentscheidung treffen, sodass er sich bezüglich des Honorars des R kaum Sorgen machen muss.
Beispiel 2: Scheidung
A und B sind Eheleute. A möchte dies ändern und erhebt gegen B Scheidungsklage bei Gericht, wobei er sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Nachdem das Beweisverfahren durchgeführt wurde, gelangt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Ehe aufgrund beiderseitigem Verschuldens der Eheleute aufzuheben ist. Es macht deutlich, dass das Verschulden der B überwiegt.
Deshalb reicht B durch ihren Rechtsanwalt Berufung ein. Diese bleibt erfolglos. In erster Instanz gab es zwei mündliche Verhandlungen. Das Berufungsverfahren wurde hingegen durch nicht öffentliche Sitzung entschieden.
Die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung, die einer rechtlichen Überprüfung durch das Berufungsgericht standhielt, verteilte das Verschulden der Parteien im Verhältnis 2:1 zu Lasten der B. Weder B noch A vereinbarten ein gesondertes Honorar mit ihren Anwälten.
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welches hier aufgrund mangelnder Vereinbarungen der Parteien zur Anwendung kommt, ergibt sich das Honorar der Anwälte. Aufgrund der Verschuldensbeurteilung des Gerichts wird die Kostenentscheidung dahingehend ausfallen, dass B 2/3 der Kosten zu tragen hat und A 1/3. Damit ergeben sich folgende Anwaltskosten:
- A: 582,96 €
- B: 2.049,74 €
Manfred Suppan meint
Ich muss gerichtlich eine vertraglich zugesicherte Bankgarntie im Werte von 40.000.- Euro einfordern. Beträgt der Streitwert 40.000.-, oder kann man den Streitwert auch mit den Kosten für die Bankgarantie ersrellen. Gültigkeit 8 Jahre das wären dann circa 8x 400.- = 2400.- Euro Streitwert. Ich kann die Bankgarantie nur ziehen, wenn mein Vertrgspartner den Vertrag verletzt.. Wie hoch sind die Anwaltskosten für 40.000.- bzw. 2400.- nach Tarif. Oder kann ich meinen Anwalt auch nach Stunden bezahlen. Welcher Stundensatz ist real. Und mit wieviel Arbeitsstunden fallen im Durchschnitt an. Danke für Ihre Hilfe.
MFG
fabcR57 meint
Guten Tag! Einen konkreten Hinweis auf die Kosten bzw. eine Rechtsberatung können wir hier leider nicht geben. Eine erste Erkundigung können Sie jedoch in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl (Erstberatung) oder auch bei evtl. bei der jeweiligen Bank einholen. Wir denken dass es sich hierbei um keinen komplizierten Fall handeln dürfte und daher die Kosten für die Rechtsberatung/den Rechtsanwalt im Rahmen bleiben sollt. Wir können aber keine Rechtsauskunft geben (daher auch hier: dies ist keine Rechtsberatung), sondern nur eine Einschätzung.
kathi.. meint
Wieviel kostet es einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen zu lassen bzw. wievel wenn man ihn selbst aufsetzt und nur durch einen Anwalt oder Notar beglaubigen lassen möchte?
Danke!
Renate meint
Wie hoch ist im Durchschnitt das reine Anwaltshonorar für das Aufsetzen eines Schenkungsvertrages (Mutter an Tochter) für eine Wohnung (Verkehrswert ca. 150.000,- Euro), also ohne Spesen für Grundbuchsauszug, Beglaubigung durch den Notar,….
fabcR57 meint
Guten Tag! Für diesen konkreten Fall bitte direkt bei einem/mehreren Rechtsanwälten vorab nach den ungefähren Kosten fragen – Vielen Dank!
Erwin Gerl meint
Kann der RA die Kosten auf beide Geschiedene aufteilen ,obwohl der RA nur von der Frau beauftragt wurde und eine einvernehmliche Scheidung erfolgte?
Huemer Andreas meint
Interessant wäre ein „reales“ Scheidungsszenario (mit realen Streitwerten):
A und B wollen sich Scheiden lassen. Beide konsultieren eine Anwalt um die Rechtlichen Fragen zu klären.
Als gemeinsames Vermögen besteht ein Haus (geschätzter Wert ca. 250.000 Eur).
A hat keinen schriftlichen Vereinbarung über die Art der Honorarverechnung seinem Anwalt.
B vereinbart die Abrechnung nach Zeithonorar.
Nach 3 Beratungsterminen erhält A eine Honorarnote von seinem Anwalt über 8.500 Euro !
Nach 6 Beratungsterminen erhält B eine Honorarnote von Ihrem Anwalt über 3.500 Euro
‚Was ist geschehen:
Aufgrund fehlender schriftlicher Vereinbarungen hat der Anwalt von A nach TARÌF verrechnet – was bei einem Streitwert von >167.000 einen gedeckelten Halbstundensatz von 577,40 EURO bedeutet.
Dieses unglaubliche Tarifposten (TP8) ist „Leistungsunabhängig“
Es wäre wünschenswert – Reale – Scheidungssituationen (eines Häuslbauers) darzustellen !
Margit Christian meint
Eine Bekannte schuldet mir ca. 800 Euro. Was kostet es wenn ich einen Brief von einen Anwalt schreiben lasse?
Helmut 15 Staudinger meint
Hallo mein Anwalt hat mir ein Honorar von 333 euro hestellt ich habe bereits nach der Verhandlung 450 bezahlt. Darf ich vom Anwalt wine Rechnung verlangen? Da er mir einfach immer zu zahlende Beträge schickt ohne Auflisten was er getan hat sprich Rechnung!
Mfg
werner schwarzhans meint
Was ist mit einem vor der Ehe Geerbten – Grund wird dieser in die Vermögensaufteilung einbezogen und bei Scheidung, zwischen Heirat und Scheidung der Zugewinn auf beide aufgeteilt,