Ohne einen Führerschein sind heute viele Möglichkeiten nicht gegeben. Sogar der Arbeitsplatz kann an dem Vorhandensein einer entsprechenden Lenkberechtigung hängen. Doch, um den Führerschein zu erhalten, müssen die entsprechenden Gebühren und Kosten zuerst finanziert werden.
Kredit Angebote für den Führerschein in Österreich
Doch dies kann leider nicht jeder aus eigener Tasche leisten. Daher offerieren die verschiedenen Banken einen speziellen Kredit für den Führerschein, welcher das Erlangen der Fahrerlaubnis wesentlich einfacher gestaltet.
Doch grade in diesem Zusammenhang eröffnen sich viele Fragen, die nicht für jeden leicht zu beantworten sind. Welche Unterlagen sind erforderlich, welche Bedingungen müssen erfüllt sein und wie findet die Beantragung eines solchen Darlehens statt? An dieser Stelle sollen auf die entsprechenden Fragen die wesentlichen Antworten geliefert werden.
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Was ist ein Kredit für den Führerschein eigentlich?
- Im Grunde sagt hier der Name schon alles, allerdings ist es nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint. Der Kredit für den Führerschein ist in Österreich ein sogenannter Spezialkredit.
- Er ist zweckgebunden und kann für keine anderen Ausgaben genutzt werden.
- Um in zu erhalten muss der Kreditnehmer definitiv nachweisen, dass er auch beabsichtigt, mit dem entsprechenden Geld die Fahrerlaubnis zu erwerben.
- Sollte der Betrag einer anderen Verwendung zugeführt werden, dann entfallen in der Regel die meist recht günstigen Konditionen und der Kredit wandelt sich automatisch in einem regulären Ratenkredit um.
- Allerdings kommt es in der Regel nicht so weit, denn die meisten Banken bestehen darauf, dass die Kreditsumme direkt an die jeweilige Fahrschule ausgezahlt wird. Auf diese Weise kann eine Zweckentfremdung vollständig verhindert werden.
Was deckt der Kredit für die Fahrschule ab?
Ein Kredit für die Fahrschule deckt in der Regel alle Kosten ab, die in Verbindung mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis stehen. Hierzu zählen auch amtliche Prüfungsgebühren sowie die Kosten für die Fahrstunden und die praktische Prüfung.
Allerdings sollte bedacht werden, dass in jedem Fall nur der Regelstundensatz finanziert werden. Sollten weitere Fahrstunden erforderlich sein, dann müssen die Kosten in den meisten Fällen aus eigener Tasche bezahlt werden, denn eine Anschlussfinanzierung ist hier in der Regel nicht möglich.
Daher sollte im Vorfeld gleich mehr Geld eingeplant werden. Dieses kann dann als Reserve zurückbehalten werden, sodass dieses nur dann ausgezahlt wird, wenn die Regelfahrstunden nicht ausreichen. Auf diese Weise kann am Ende sogar noch Geld gespart werden, denn sollte die entsprechende Summe nicht genutzt werden, müssen für diesen Betrag natürlich auch keine Zinsen aufgebracht werden. Im Idealfall lässt sich mit der jeweiligen Bank eine Summe mit 15 bis 20 Prozent Überhang vereinbaren, sodass auch eventuelle Nachprüfungen gleich mitfinanziert sein.
Wie kann ein Kredit für den Führerschein in Österreich gefunden werden?
Ein Kredit für den Führer findet der Suchende am ehesten im Internet. Hier lassen sich auf diversen Kreditportalen und Vergleichsseiten entsprechende Angebote nachlesen. Dabei sind auch gleich alle Konditionen erfasst, sodass der Nutzer sich sofort ein umfassendes Bild machen kann. Wenngleich es nicht immer die beste Wahl ist, kann aber auch die eigene Hausbank nach einem entsprechenden Darlehen gefragt werden.
Der Vorteil bei dieser besteht zumeist darin, dass ein langjähriges Vertrauensverhältnis gewachsen ist, sodass die Höhe der erforderlichen Sicherheiten oder die Bonitätskriterien reduziert werden können. Allerdings gibt es auch für Neulinge – also jene die grade erst volljährig geworden sind – diverse Pakete, die eine Absicherung über andere Instrumente ermöglichen.
Welche Banken bieten einen Kredit für den Führerschein an?
Als einer der Vorreiter auf dem Gebiet der Führerscheinkredite kann die Easy Bank angesehen werden. Wie bei anderen Kreditformen auch, kann die Beantragung direkt online erfolgen. Die Summe richtet sich hier wie üblich nach dem Kostenvoranschlag der Fahrschule, kann aber auch um einen gewissen Betrag überzogen werden.
Die Bank verlangt keine Gebühren und auch die Kontoführung ist unentgeltlich. Die Laufzeit lässt sich variabel gestalten und es werden dem Kreditnehmer auch Ratenpausen offeriert, wenn die finanzielle Situation einmal eine Zahlung nicht zulässt. Von diesen können sogar bis zu vier in Anspruch genommen werden.
Auch die BAWAG PSK ist eine Bank, bei der der Kunde einen Kredit für den Führerschein beantragen kann. Die Konditionen sind ähnlich wie bei der Easy Bank, allerdings wird ein bonitätsabhängiger Zinssatz angesetzt. Dieser ist zwischen 4,2 und 9,5 Prozent angesiedelt.
Die Kreditsumme richtet sich wiederum allein nach der Höhe des Kostenvoranschlages und wird unweigerlich direkt an die Fahrschule ausgezahlt. Die Laufzeit kann dabei auf bis zu 48 Monate ausgedehnt werden, wobei die meisten Verträge aufgrund des recht geringen Betrages, aber deutlich kürzer laufen. Es gilt, zu beachten, dass die BAWAG PSK eine monatliche Kontoführungsgebühr in höhe von 9,90 Euro veranschlagt. Zudem muss bei vorzeitiger Rückzahlung eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.
Letztlich kann an dieser Stelle auch noch die Santander Consumer Bank erwähnt werden. Hier gibt es den Kredit für den Führerschein schon ab 3,05 Prozent unabhängig von der Bonität. Ansonsten stellen sich die Konditionen ähnlich dar, wie auch schon bei den anderen Banken.
Der Betrag kann, muss aber nicht direkt auf das Konto der Fahrschule fließen. Ist dies nicht der Fall, ist der Kreditnehmer allein für die zweckgerechte Verwendung verantwortlich. Die Laufzeiten betragen ebenfalls bis zu 48 Monate, in der Regel fallen diese aber auch hier deutlich geringer aus. Gebühren oder eine Kontoführungsgebühr gibt es nicht, allerdings muss die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 5 Prozent der Restsumme beachtet werden.
Welche Sicherheiten sind erforderlich?
Personen, die grade volljährig geworden sind und ihren Führerschein machen wollen, erhalten bei vielen Banken besondere Konditionen. Hier kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag mit Übernahmeerklärung vorgelegt werden.
Dieser bestätigt, dass bei bestandenem Führerschein, der Kreditnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird. Hierdurch erhält die Bank eine Garantie, dass eine entsprechende Gehaltszahlung folgt, aus welcher die Kreditsumme getilgt werden kann. Zudem ist dann auch ein pfändbares Einkommen vorhanden.
Für ältere Personen gelten in der Regel die gleichen Konditionen wie bei anderen Kreditarten. Hier muss ein Arbeitsvertrag vorliegen oder es müssen entsprechende Sicherheiten vorhanden. Sein. Dabei handelt es sich in diesem Fall meist um Ersparnisse oder aber um Sachwerte, die im Falle eines Ratenausfalls gepfändet werden können.
Die Anforderungen an die Bonität
Auch in diesem Bereich wird mit zweierlei Maß gemessen. Grade Volljährige verfügen in der Regel über eine gute Bonität, den in den meisten Fällen sind in ihrer KSV noch keine Einträge vorhanden. Zudem können hier auch die Eltern als Bürgen eingesetzt werden, denn dann mit ihrem Einkommen eine Haftung für die Rückzahlung des Kredites übernehmen.
Bei allen anderen gilt, dass die KSV keine massiven negativen Einträge enthalten darf. Da es sich um vergleichsweise geringe Summen handelt, drücken die meisten Banken bei einem oder manchmal auch zwei Einträgen noch ein Auge zu. Allerdings sollte es sich dabei nicht um Kreditschulden oder Schulden aus Ratenverträgen handeln, denn in solchen Fällen wird der Kredit meist abgelehnt.
Auch bei Pfändungen, Haftbefehlen oder gar Insolvenzen ist die Aufnahme eines solchen Kredites nicht möglich. Bei einer Insolvenz ist es gar untersagt, weitere Kredite an die jeweilige Person zu vergeben, sodass dieser Vorgang bei Zustimmung der Bank auch noch illegal wäre.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich?
An erster Stelle muss natürlich ein gültiger Ausweis oder Reisepass vorhanden sein, denn ohne diese kann kein Kredit aufgenommen werden. Für alle, die durch den Kredit für den Führerschein ein Arbeitsverhältnis anstreben, ist ein Arbeitsvertrag mit Übernahmeerklärung erforderlich. Alle anderen Personenkreise sollten einen regulären Arbeitsvertrag nachweisen können.
Zudem sollten Unterlagen und Nachweise über den Gehaltseingang sowie über die vorhanden Sicherheiten nicht fehlen. Zudem muss zwangsläufig ein Kostenvoranschlag der Fahrschule vorliegen, welcher den Betrag genau beziffert. Auch deren Kontodaten müssen vorhanden sein, denn in der Regel wird das Geld direkt an die jeweilige Fahrschule ausgezahlt.
Wie läuft die Beantragung ab?
Der Antragsprozess unterscheidet sich nicht von denen anderer Kredite. Neben den obligatorischen Formularen über die Personalien, müssen auch alle Angaben zu den Einkommensverhältnissen und den Ausgaben gemacht werden. Sobald der Antrag bei der Bank eingegangen ist, wird für den jeweiligen Kunden ein Online-Account eröffnet. In diesem könne nun alle weiteren Schritte erfolgen.
Hier werden die entsprechenden Unterlagen zur Prüfung hochgeladen und auch die Identifizierung kann bei vielen Anbietern gleich Online erfolgen, sodass nicht mehr das Identbrief-Verfahren genutzt werden muss.
Sind diese Schritte geschafft, wird dem Kreditnehmer in der Regel eine Bestätigung per Mail übersandt, dass die Anfrage erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Prüfung der KSV erfolgt dabei meist schon bei der Antragsübermittlung, sodass eine Sofortentscheidung getroffen werden kann. Das durch das Video-Ident erstellte Zertifikat, wird als Unterschrift unter den Vertrag genutzt. Auf diese Weise muss dem Kunden nur noch eine entsprechende schriftliche Ausfertigung per Post übersandt werden.
Wir lange dauert eine Auszahlung für gewöhnlich?
Der Prozess der Beantragung ist bei einem Kredit für den Führerschein in der Regel innerhalb von drei bis vier Tagen erledigt. Die Auszahlung erfolgt dann, wenn der Kreditnehmer den Beginn der Fahrstunden nachweist. Zumeist wird dann sofort die Gesamtsumme an die Fahrschule überwiesen, sodass alle Kosten abgegolten sind.
Das Geld für die Prüfungsgebühren wird in der Regel an die jeweiligen Ämter und Behörden ausgezahlt. Dies geschieht in den meisten Fällen sofort nach der Anmeldung des Fahrschülers, sodass auch in diesem Fall keine Posten offenbleiben.
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